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Bekanntmachungen
Aktuell werden von der Gemeinde Ettal die nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren durchgeführt. Hierzu ergeht folgende Bekanntmachung:
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde „zur Schaffung einer Fläche für den gemeindlichen Bauhof im Bereich des Flurstücks 132, Gemarkung Ettal“
Aufstellung eines Bebauungsplans der Gemeinde „zur Errichtung eines gemeindlichen Bauhofs auf der südlichen Teilfläche des Flurstücks 132, Gemarkung Ettal“
hier: Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Ettal hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2019 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde „zur Schaffung einer Fläche für den gemeindlichen Bauhof im Bereich des Flurstücks 132, Gemarkung Ettal“ und die Aufstellung eines Bebauungsplans der Gemeinde „zur Errichtung eines gemeindlichen Bauhofs auf der südlichen Teilfläche des Flurstücks 132, Gemarkung Ettal“ beschlossen.
In der Sitzung vom 14. Dezember 2020 wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange behandelt, in die neuen Planentwürfe samt Begründung eingearbeitet und gebilligt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt.
Die Behörden- und Trägerbeteiligung wird in der Zeit vom 22.02.2021 bis 31.03.2021 parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind als Anlage beigefügt und können bei Bedarf in Papierform angefordert werden.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 31.03.2021.
Die Stellungnahmen sind ausschließlich auf die Planungsänderungen zu beziehen.
Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Folgende Dokumente stehen in obiger Sache zum Download zur Verfügung:
2020_12_14 Beschlussbuchauszug Abwägungen B-Plan
2020_12_14 Beschlussbuchauszug Abwägungen FNP
B-Plan Ettal Bauhof_Fassung 04_12_2020 Begründung
B-Plan Ettal Bauhof_Fassung 04_12_2020
FNP 5. Änderung Bauhof_Fassung 04_12_2020 Begründung
FNP 5. Änderung Bauhof_Fassung 04_12_2020
Aktuell werden von der Gemeinde Ettal die nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren durchgeführt. Hierzu ergeht folgende Bekanntmachung:
6. Änderung des Flächennutzungsplans für die Darstellung einer Fläche für einen Kindergarten und zur Erweiterung des bestehenden Dorfgebiets, jeweils unmittelbar nordöstlich der Klosteranlage
Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem gleichen Geltungsbereich und der entsprechenden Art der Nutzung
hier: Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ettal hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2019 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für die Darstellung einer Fläche für einen Kindergarten und zur Erweiterung des bestehenden Dorfgebiets, jeweils unmittelbar nordöstlich der Klosteranlage
und die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem gleichen Geltungsbereich und der entsprechenden Art der Nutzung beschlossen.
In der Sitzung vom 16.03.2020 wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange behandelt, in die neuen Planentwürfe samt Begründung und Umweltbericht eingearbeitet und gebilligt.
Die Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 20.04.2020 bis 25.05.2020 parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung (schriftlich oder zur Niederschrift).
Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Folgende Dokumente stehen in obiger Sache zum Download zur Verfügung:
Beschlussbuchauszug Abwägung der Stellungnahmen u Billigung
B-Plan Ettal Kindergarten Stand 02_03_2020
B-Plan Ettal Kindergarten Stand 02_03_2020 Begründung
FNP 6. Änderung Kindergarten Stand 04_02_2020
FNP 6. Änderung Kindergarten Stand 04_02_2020 Begründung
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes der Ammer (01.08.2018)
Bekanntmachung Antrag Wasserwirtschaftsamt – Gemeinde Ettal
Verordnung Überschwemmungsgebiete Ammer – Entwurf
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Satzungen und Verordnungen
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